Ziel ist eine individuelle Diagnostik, welche die Bedingungen und Ursachen psychischer Beeinträchtigungen oder Störungen erörtert. Sie stellt oft die Grundlage für geeignete Interventions- und Therapiemaßnahmen dar.
Durch meinen Status als Wahlpsychologin ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, ca. 80% der Kosten der Diagnostik von der jeweiligen Krankenkasse refundiert zu bekommen.
Voraussetzung dafür ist die Zuweisung von einem Vertragsfacharzt für Neurologie (und Psychiatrie), Psychiatrie (und Neurologie), Innere Medizin, Kinder- und Jugendheilkunde oder einem Vertragspsychotherapeuten.
Im Falle einer Zuweisung von Vertragsärzten anderer Fachsparten, Wahlärzten, Allgemeinmedizinern, sowie von Psychotherapeuten ohne Vertrag ist vorab unbedingt eine chefärztliche Genehmigung erforderlich.
Auf dem Zuweisungsschein müssen
angegeben sein.
Mögliche Fragestellungen:
Nach telefonischer Terminvereinbarung dient das Explorationsgespräch dem gegenseitigen Kennenlernen, der Problemanalyse und der Erhebung wichtiger Entwicklungsdaten.
Basierend auf dem Explorationsgespräch wird in einem, in seltenen Fällen auch einem zweiten Termin, die Testung durchgeführt. Es werden dabei wissenschaftlich anerkannte Methoden (Fragebögen, projektive Verfahren u.a.m.) aus dem Intelligenz-, Leistungs- und Persönlichkeitsbereich angewandt.
Darstellung der Testergebnisse und gegebenenfalls Planung weiterer Interventions- und/oder Therapiemaßnahmen.
Ich arbeite in meiner Praxis mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Kinder und Jugendliche werden je nach Alter, Art der Fragestellung und Wunsch der Eltern in das Erstgespräch beziehungsweise die Befundbesprechung miteinbezogen.